SPIELPLÄTZE ÖFFNEN UNTER AUFLAGEN

Das Land Nie­der­sach­sen hat am 5. Mai eine neue Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus erlas­sen. Betrof­fen sind davon unter ande­rem Spiel­plät­ze und Sport­an­la­gen. Die neu­en Rege­lun­gen tre­ten ab heu­te, 6. Mai, in Kraft. Doch was ist nun erlaubt und was nicht?

Spiel­plät­ze: Die neue Ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen erlaubt es Kin­dern bis zum 12. Lebens­jahr unter Auf­sicht einer voll­jäh­ri­gen Per­son Spiel­plät­ze im Frei­en zu besu­chen und zu benut­zen. Dabei soll jede Per­son wäh­rend des Auf­ent­halts auf dem Spiel­platz einen Abstand von min­des­tens 1,5 Metern zu jeder ande­ren Per­son, die nicht zum eige­nen Haus­stand gehört, einhalten.

Frei­sport­an­la­gen und Sport­hal­len: Nach der Ver­ord­nung des Lan­des dür­fen auch Sport­an­la­gen im Frei­en genutzt wer­den. Vor­aus­set­zung ist aber, dass der Sport kon­takt­los aus­ge­übt wird. Daher hat jede Per­son stän­dig einen Abstand von min­des­tens 2 Metern zu ande­ren Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Gerä­te­räu­me und ande­re Räu­me, in denen Sport­ma­te­ria­len gela­gert wer­den, dür­fen nur unter Ein­hal­tung die­ses Abstan­des betre­ten und genutzt wer­den. Umklei­de­räu­men und Duschen sind wei­ter­hin gesperrt. Auch die Sport­hal­len sind grund­sätz­lich wei­ter­hin gesperrt. Hier gibt es ledig­lich Aus­nah­men für Spit­zen­sport­ler. Die Meppe­ner Sport­ver­ei­ne wur­den bereits heu­te unmit­tel­bar nach Ein­gang der neu­en Ver­ord­nung von der Stadt Meppen ent­spre­chend informiert.

Bolz­plät­ze: Eine Beson­der­heit stel­len die Bolz­plät­ze im Stadt­ge­biet dar. Bolz­plät­ze wer­den in ers­ter Linie zum Fuß­ball­spie­len – also einer kon­takt­in­ten­si­ven Sport­art – genutzt. Da die vor­ge­ge­be­nen Lan­des­re­ge­lun­gen, ins­be­son­de­re der ein­zu­hal­ten­de Abstand von 2 Metern, nicht ein­ge­hal­ten und kon­trol­liert wer­den kann, blei­ben die Bolz­plät­ze vor­erst wei­ter­hin geschlossen.

Ska­ter­an­la­ge: Die Ska­ter­an­la­ge am Bus­bahn­hof Nagels­hof wird auf­grund der Ver­ord­nung des Lan­des wie­der frei­ge­ge­ben. Auch hier ist der gel­ten­de Min­dest­ab­stand von 2 Metern einzuhalten.

Fit­ness­par­cours Ester­feld: Der Fit­ness­par­cours an der Ver­se­ner Str. fällt unter die öffent­li­chen Sport­an­la­gen im Frei­en und kann somit ab sofort wie­der genutzt wer­den. Doch auch hier gilt: Der Min­dest­ab­stand von 2 Metern ist ein­zu­hal­ten. Des Wei­te­ren sind die gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen zu wahren.

An allen Stand­or­ten wer­den ent­spre­chen­de Hin­weis­schil­der auf­ge­stellt, die auf die zu beach­ten­den Rege­lun­gen hin­wei­sen. Bereits vor Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung haben die Stadt Meppen zahl­rei­che Anru­fe rund um die Benut­zung der Spiel­plät­ze und Sport­an­la­gen erreicht. Wer wei­te­re Fra­gen hat oder unsi­cher ist, wel­che Regeln genau zu beach­ten sind, kann sich ger­ne mit den Kol­le­gen aus dem JAM (Kars­ten Stre­eck, Tel. 05931/153–431 und San­dra Thien, Tel. 05931/153–435) in Ver­bin­dung setzen.