Das Land Niedersachsen hat am 5. Mai eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus erlassen. Betroffen sind davon unter anderem Spielplätze und Sportanlagen. Die neuen Regelungen treten ab heute, 6. Mai, in Kraft. Doch was ist nun erlaubt und was nicht?
Spielplätze: Die neue Verordnung des Landes Niedersachsen erlaubt es Kindern bis zum 12. Lebensjahr unter Aufsicht einer volljährigen Person Spielplätze im Freien zu besuchen und zu benutzen. Dabei soll jede Person während des Aufenthalts auf dem Spielplatz einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die nicht zum eigenen Hausstand gehört, einhalten.
Freisportanlagen und Sporthallen: Nach der Verordnung des Landes dürfen auch Sportanlagen im Freien genutzt werden. Voraussetzung ist aber, dass der Sport kontaktlos ausgeübt wird. Daher hat jede Person ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Geräteräume und andere Räume, in denen Sportmaterialen gelagert werden, dürfen nur unter Einhaltung dieses Abstandes betreten und genutzt werden. Umkleideräumen und Duschen sind weiterhin gesperrt. Auch die Sporthallen sind grundsätzlich weiterhin gesperrt. Hier gibt es lediglich Ausnahmen für Spitzensportler. Die Meppener Sportvereine wurden bereits heute unmittelbar nach Eingang der neuen Verordnung von der Stadt Meppen entsprechend informiert.
Bolzplätze: Eine Besonderheit stellen die Bolzplätze im Stadtgebiet dar. Bolzplätze werden in erster Linie zum Fußballspielen – also einer kontaktintensiven Sportart – genutzt. Da die vorgegebenen Landesregelungen, insbesondere der einzuhaltende Abstand von 2 Metern, nicht eingehalten und kontrolliert werden kann, bleiben die Bolzplätze vorerst weiterhin geschlossen.
Skateranlage: Die Skateranlage am Busbahnhof Nagelshof wird aufgrund der Verordnung des Landes wieder freigegeben. Auch hier ist der geltende Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.
Fitnessparcours Esterfeld: Der Fitnessparcours an der Versener Str. fällt unter die öffentlichen Sportanlagen im Freien und kann somit ab sofort wieder genutzt werden. Doch auch hier gilt: Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten. Des Weiteren sind die geltenden Kontaktbeschränkungen zu wahren.
An allen Standorten werden entsprechende Hinweisschilder aufgestellt, die auf die zu beachtenden Regelungen hinweisen. Bereits vor Inkrafttreten der Verordnung haben die Stadt Meppen zahlreiche Anrufe rund um die Benutzung der Spielplätze und Sportanlagen erreicht. Wer weitere Fragen hat oder unsicher ist, welche Regeln genau zu beachten sind, kann sich gerne mit den Kollegen aus dem JAM (Karsten Streeck, Tel. 05931/153–431 und Sandra Thien, Tel. 05931/153–435) in Verbindung setzen.