HAUSORDNUNG

Hausordnung JAM — Jugend- und Kulturzentrum Meppen

  1. Das Jugend- und Kul­tur­zen­trum JAM ist eine Ein­rich­tung der Stadt Meppen.
  2. Alle Per­so­nen, die das Haus betre­ten, erklä­ren sich damit ein­ver­stan­den, die Haus­ord­nung ein­zu­hal­ten und im Fal­le einer Miss­ach­tung ent­spre­chen­de Kon­se­quen­zen
    Die Anwei­sun­gen der Mit­ar­bei­ter müs­sen befolgt werden.
  3. Die haupt­amt­li­chen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter sind im Sin­ne des Haus­rech­tes wei­sungs­be­fugt. Sie ach­ten auf die Ein­hal­tung der Haus­ord­nung. Bei Ver­an­stal­tun­gen geht das Haus­recht auf den Veranstalter/die Ver­an­stal­te­rin über. Er/Sie trägt Sor­ge, dass die Haus­ord­nung ein­ge­hal­ten wird.
  4. Bei Miss­ach­tun­gen und Ver­stö­ße gegen die Haus­ord­nung muss mit fol­gen­den Gegen­maß­nah­men gerech­net wer­den: 1. Ermah­nung, 2. Ver­weis (Haus­ver­bot für den rest­li­chen Tag), 3. Haus­ver­bot (für einen län­ge­ren Zeit­raum). Je nach Schwe­re der Miss­ach­tung bzw. des Ver­sto­ßes kann gleich mit Ver­weis oder Haus­ver­bot reagiert wer­den. Fer­ner sind Ver­schmut­zun­gen von des­sen Ver­ur­sa­che­rin­nen und Ver­ur­sa­chern zu berei­ni­gen. Wer Gegen­stän­de mut­wil­lig zer­stört, muss für den dadurch ent­stan­de­nen Scha­den haften.
  5. Das Jugend­schutz­ge­setz ist Bestand­teil der Haus­ord­nung und ein­zu­hal­ten.
  6. Die Räum­lich­kei­ten ste­hen allen jun­gen Men­schen von 12 — 26 Jah­ren zur Ver­fü­gung. Elf­jäh­ri­ge dür­fen die Ein­rich­tung nut­zen, wenn Sie in der sechs­ten Jahr­gans­stu­fe sind. Aus­nah­men bil­den Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen oder Ver­an­stal­tun­gen Dritter.
  7. Im Haus und auf dem Gelän­de besteht grund­sätz­lich ein abso­lu­tes Rauch­ver­bot. Das Rau­chen ist ledig­lich in aus­ge­wie­se­nen Rau­cher­zo­nen erlaubt.
  8. Im Haus und auf dem Gelän­de besteht ein strik­tes Alko­hol­ver­bot. Ange­trun­ke­ne und/oder betrun­ke­ne Per­so­nen bekom­men kei­nen Zutritt. Aus­nah­me bil­den Ver­an­stal­tun­gen, bei denen Geträn­ke in Maßen und nur durch die Mit­ar­bei­ter aus­ge­ge­ben wer­den. Brand­wein­hal­ti­ge Geträn­ke sind grund­sätz­lich nicht zugelassen.
  9. Der Besitz und Genuss von sämt­li­chen ande­ren Rausch­mit­teln und Dro­gen ist im Haus und auf dem Gelän­de des Jugend­zen­trums strengs­tens unter­sagt. Fer­ner ist ein vor­he­ri­ger Kon­sum mit anschlie­ßen­der Nut­zung des Jugend­zen­trums untersagt.
  10. Das Mit­brin­gen von Waf­fen und waf­fen­ähn­li­chen Gegen­stän­den ist in den Räum­lich­kei­ten und auf dem Gelän­de ver­bo­ten.
  11. Es ist unter­sagt, die Frei­heit und Wür­de des Men­schen ver­ächt­lich zu machen sowie Sym­bo­le und Kenn­zei­chen zu ver­wen­den oder zu ver­brei­ten, die im Geis­te zu ver­fas­sungs­feind­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen ste­hen oder die­se ver­tre­ten. Jeg­li­che Form von psy­chi­scher und phy­si­scher Gewalt ist unter­sagt. Jede Form von Ras­sis­mus, Frem­den­feind­lich­keit und Extre­mis­mus wer­den abgelehnt.
  12. Alle Nut­zer sol­len sich bemü­hen, deutsch zu sprechen.
  13. Die Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de und das Inven­tar sind pfleg­lich zu behan­deln. Wer­den die­se mut­wil­lig zer­stört, muss für den ent­stan­de­nen Scha­den gehaftet
  14. Straf­recht­lich rele­van­te Regel­ver­stö­ße wer­den zur Anzei­ge gebracht.
  15. Bei der kos­ten­frei­en Nut­zung des Inter­net­an­schlus­ses dür­fen kei­ne por­no­gra­fi­schen, gewalt­ver­herr­li­chen­den und/oder ande­re jugend­ge­fähr­den­den Sei­ten auf­ge­ru­fen werden.
  16. Das Aus­lei­hen von Spie­len, Tisch­ten­nis­schlä­gern, Bil­lard, Kicker, Play­sta­ti­on etc. ist gegen Vor­la­ge der JAM-CARD mög­lich, die von einem JAM-Mit­ar­bei­ter kos­ten­los aus­ge­stellt wer­den kann. Dar­in wer­den Name, Geburts­da­tum, Adres­se und ggf. Tele­fon­num­mer aufgeführt.
  17. Musik wird über die Anla­ge des Jugend­zen­trums von den Mit­ar­bei­tern ein­ge­spielt. Musik­wün­sche sind mög­lich und kön­nen bei den Mit­ar­bei­tern ein­ge­reicht wer­den. Das Hören von eige­ner Musik ist nur mit Kopf­hö­rern möglich.
  18. Im gesam­ten Haus ist die Nut­zung von Fahr­rad,- Rol­lern,- Ska­tern und sons­ti­gen Fahr­zeu­gen nicht erlaubt.
  19. Kraft­fahr­zeu­ge dür­fen grund­sätz­lich nicht vor der Ein­gangs­tür abge­stellt wer­den. Fahr­rä­der soll­ten nach Mög­lich­keit immer an den Fahr­rad­stän­dern auf­ge­stellt und vor Dieb­stahl geschützt werden.
  20. Besu­cher/-innen ent­sor­gen ihren Müll im Haus und auf dem Gelän­de in den dafür vor­ge­se­he­nen Behältern.
  21. Im WC ist auf Hygie­ne und Sau­ber­keit zu achten.

Meppen, 25.10.2017,

Der Bür­ger­meis­ter