Hausordnung JAM — Jugend- und Kulturzentrum Meppen
- Das Jugend- und Kulturzentrum JAM ist eine Einrichtung der Stadt Meppen.
- Der Besuch des Offenen Treffes im JAM ist freiwillig, kostenlos und ohne jegliche Voranmeldung möglich. Kinder und Jugendliche können kommen und gehen wann sie möchten. Das betrifft auch den Hin- und Rückweg. Es besteht generell keine Aufsichtspflicht, jedoch eine Verkehrssicherungspflicht im Offenen Bereich. Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Demnach müssen sich unsere Besucher*innen an die bestehenden Regeln halten und sind für ihr Verhalten selbst verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden sind eigenverantwortlich zu tragen.
- Alle Personen, die das Haus betreten, erklären sich damit einverstanden, die Hausordnung einzuhalten und im Falle einer Missachtung entsprechende Konsequenzen. Die Anweisungen der Mitarbeiter müssen befolgt werden.
- Die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Sinne des Hausrechtes weisungsbefugt. Sie achten auf die Einhaltung der Hausordnung. Bei Veranstaltungen geht das Hausrecht auf den Veranstalter/die Veranstalterin über. Er/Sie trägt Sorge, dass die Hausordnung eingehalten wird.
- Bei Missachtungen und Verstöße gegen die Hausordnung muss mit folgenden Gegenmaßnahmen gerechnet werden: 1. Ermahnung, 2. Verweis (Hausverbot für den restlichen Tag), 3. Hausverbot (für einen längeren Zeitraum). Je nach Schwere der Missachtung bzw. des Verstoßes kann gleich mit Verweis oder Hausverbot reagiert werden. Ferner sind Verschmutzungen von dessen Verursacherinnen und Verursachern zu bereinigen. Wer Gegenstände mutwillig zerstört, muss für den dadurch entstandenen Schaden haften.
- Das Jugendschutzgesetz ist Bestandteil der Hausordnung und einzuhalten.
- Die Räumlichkeiten stehen allen jungen Menschen von 12 — 26 Jahren zur Verfügung. Elfjährige dürfen die Einrichtung nutzen, wenn Sie in der sechsten Jahrgansstufe sind. Ausnahmen bilden Kulturveranstaltungen oder Veranstaltungen Dritter.
- Im Haus und auf dem Gelände besteht grundsätzlich ein absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist lediglich in ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt.
- Im Haus und auf dem Gelände besteht ein striktes Alkoholverbot. Angetrunkene und/oder betrunkene Personen bekommen keinen Zutritt. Ausnahme bilden Veranstaltungen, bei denen Getränke in Maßen und nur durch die Mitarbeiter ausgegeben werden. Brandweinhaltige Getränke sind grundsätzlich nicht zugelassen.
- Der Besitz und Genuss von sämtlichen anderen Rauschmitteln und Drogen ist im Haus und auf dem Gelände des Jugendzentrums strengstens untersagt. Ferner ist ein vorheriger Konsum mit anschließender Nutzung des Jugendzentrums untersagt.
- Das Mitbringen von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen ist in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände verboten.
- Es ist untersagt, die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich zu machen sowie Symbole und Kennzeichen zu verwenden oder zu verbreiten, die im Geiste zu verfassungsfeindlichen Organisationen stehen oder diese vertreten. Jegliche Form von psychischer und physischer Gewalt ist untersagt. Jede Form von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Extremismus werden abgelehnt.
- Alle Nutzer sollen sich bemühen, deutsch zu sprechen.
- Die Einrichtungsgegenstände und das Inventar sind pfleglich zu behandeln. Werden diese mutwillig zerstört, muss für den entstandenen Schaden gehaftet
- Strafrechtlich relevante Regelverstöße werden zur Anzeige gebracht.
- Bei der kostenfreien Nutzung des Internetanschlusses dürfen keine pornografischen, gewaltverherrlichenden und/oder andere jugendgefährdenden Seiten aufgerufen werden.
- Das Ausleihen von Spielen, Tischtennisschlägern, Billard, Kicker, Playstation etc. ist gegen Vorlage der „JAM-CARD“ möglich, die von einem JAM-Mitarbeiter kostenlos ausgestellt werden kann. Darin werden Name, Geburtsdatum, Adresse und ggf. Telefonnummer aufgeführt.
- Musik wird über die Anlage des Jugendzentrums von den Mitarbeitern eingespielt. Musikwünsche sind möglich und können bei den Mitarbeitern eingereicht werden. Das Hören von eigener Musik ist nur mit Kopfhörern möglich.
- Im gesamten Haus ist die Nutzung von Fahrrad,- Rollern,- Skatern und sonstigen Fahrzeugen nicht erlaubt.
- Kraftfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht vor der Eingangstür abgestellt werden. Fahrräder sollten nach Möglichkeit immer an den Fahrradständern aufgestellt und vor Diebstahl geschützt werden.
- Besucher/-innen entsorgen ihren Müll im Haus und auf dem Gelände in den dafür vorgesehenen Behältern.
- Im WC ist auf Hygiene und Sauberkeit zu achten.
Meppen, 25.10.2017,
Der Bürgermeister