Wir unterstützen!
Also denkt bei der Planung von Jugendfahrten, Aktionen im Verein oder der Kirchengemeinde daran: Bei uns kommt ihr relativ unbürokratisch an Geld, da wir das vielfältige Angebot von euch in Meppen sehr gerne unterstützen!
Unten steht nochmal, was ihr dabei alles beachten müsst!
Allgemeines
Gefördert werden können Jugendgruppen und Jugendgemeinschaften, die auf Bundes‑, Landes- oder auf örtlicher Ebene anerkannt sind. Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Meppen haben. Alle Maßnahmen müssen von einem anerkannten volljährigen Gruppenleiter mit gültigem Jugendgruppenleiterausweis oder Pädagogen durchgeführt werden. Alle Maßnahmen sind schriftlich mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 01.04. des Jahres unter Angabe des Zeitraumes und der Teilnehmerzahl, bei Zeltlagern auch unter Angabe des Lagerplatzes anzumelden und spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Maßnahme abzurechnen. Bei der Abrechnung von Einzelmaßnahmen sind die dafür vorgesehenen Vordrucke zu verwenden.
Förderungsfähige Maßnahmen
Zuschüsse werden gewährt für
- Jugendwanderungen, ‑fahrten und ‑lager
- Internationale Begegnungen
- Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von Gruppenleitern
- Außerschulische Bildungsmaßnahme
- Beschaffung von Einrichtungsgegenständen und Geräten für den allgemeinen Gruppenbedarf
- Soziale Härtefälle
Um eine Förderung für Jugendmaßnahmen zu beantragen, ist es notwendig, diese Voranmeldung durchzuführen:
Um eine Förderung für Einrichtungsgegenständen und Geräten für den allgemeinen Gruppenbedarf zu beantragen, ist es notwendig, diesen Antrag einzureichen (zzgl. kurzer Projektbeschreibung und Angebotskopien) durchzuführen: