Pädagogisches Konzept

Konzeption der kommunalen Jugendarbeit der Stadt Meppen (JAM)

Gesetz­li­che Grundlagen:
SGBVIII §§ 7, 11, 12, 74 und 79

Für kom­mu­na­le Jugend­ar­beit der Stadt Meppen und des Jugend­zen­trums JAM der Stadt Meppen ist im Jahr 2016/2017 in einem mehr­pha­si­gen Kon­zept­ent­wick­lungs­work­shop eine Ziel­set­zung ent­wi­ckelt wor­den, das für die zu errei­chen­de Ziel­grup­pe, die sich aus dem SGBVIII (0–27 Jah­re) ergibt, nach dem Modell der Ziel­py­ra­mi­de Leit-/ Mitt­ler- und Hand­lungs­zie­le dar­stellt und die wesent­li­chen Zie­le und Aus­rich­tun­gen der kom­mu­na­len Jugend­ar­beit der Stadt Meppen abbil­den soll.
Es wur­den sechs lang­fris­ti­ge und grund­sätz­li­che Leit­zie­le her­aus­ge­stellt, die sich jeweils in wei­te­re Mitt­ler­zie­le her­un­ter­bre­chen las­sen. Kurz­fris­ti­ge Hand­lungs­zie­le ste­hen für die kon­kre­te Metho­dik und Ange­bo­te, die sich stark an den Lebens­wel­ten der Ziel­grup­pe ori­en­tiert, des­halb wei­test­ge­hend von kurz- bis mit­tel­fris­ti­ger Dau­er sind und des­halb in die­sem Kon­zept nicht im Ein­zel­nen dar­ge­stellt wer­den. Eine Über­sicht der Metho­den, ange­ord­net nach Alters­grup­pen, sind hier einzusehen.

Leit­ziel 1: Eigen­stän­di­ger Bildungsauftrag:
Wir för­dern die sozia­len, per­so­na­len, kul­tu­rel­len, soma­ti­schen, poli­tisch-demo­kra­ti­schen Kom­pe­ten­zen sowie die Metho­dik- und Sachkompetenzen.

Kom­mu­na­le Jugend­ar­beit der Stadt Meppen…

  • … berück­sich­tig die oft­mals unter­schied­li­chen Inter­es­sen, Pro­ble­me und Lebens­la­gen der Jugend­li­chen als Jungen/junge Män­ner und Mädchen/junge Frau­en und ent­wi­ckelt geeig­ne­te Maßnahmen.
  • … regt jun­ge Men­schen zu ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tem Ver­hal­ten an.
  • … ermög­licht unge­wohn­te Her­aus­for­de­run­gen und Erfolgs­er­leb­nis­se, ins­be­son­de­re in Form von Grup­pen­ar­beit und för­dert die Mög­lich­keit zur Erfah­rung von Selbst­wirk­sam­keit und Ent­wick­lung von Selbstvertrauen.
  • … ermög­licht die Ent­wick­lung und Erpro­bung von eige­nen, selbst­ent­wi­ckel­ten und nicht vor­ge­ge­be­nen „Ideen“.
  • … unter­stützt und för­dert gemäß §12 SGBVIII die “ver­band­li­che Jugend­ar­beit” vor Ort,
    ohne sich in die ver­bands­ei­ge­nen Zie­le und Ange­le­gen­hei­ten einzumischen.

Leit­ziel 2: Geschütz­ter Raum und Rahmen:
Wir bie­ten einen geschütz­ten Raum und Rah­men sowie ein feh­ler­freund­li­ches Umfeld, in dem sich jun­ge Men­schen frei­wil­lig und selbst­be­stimmt aus­pro­bie­ren und eige­ne Inter­es­sen ent­de­cken und ent­fal­ten können!

Kom­mu­na­le Jugend­ar­beit der Stadt Meppen…

  • … ist im Han­deln auf die per­sön­li­che Wert­schät­zung jedes Ein­zel­nen ausgerichtet.
  • … bie­tet einen Übungs­ort zum Erler­nen von kon­struk­ti­ver Kritik.
  • … bie­tet ein Test­ge­län­de für Grenz­über­schrei­tun­gen. Die Jugend­ar­bei­ter akzep­tie­ren das in einem gemein­sam mit Jugend­li­chen fest­ge­setz­ten Rah­men, sind aber den­noch in der Lage, destruk­ti­ve Fol­gen abzuwenden.

Leit­ziel 3: Wert­schät­zen­de Beziehungsarbeit:
Wir leis­ten wert­schät­zen­de Bezie­hungs­ar­beit, die unter­stüt­zend auf die per­sön­li­che Ent­wick­lung und Stär­kung von Kin­dern und Jugend­li­chen aus­ge­rich­tet ist!

Kom­mu­na­le Jugend­ar­beit der Stadt Meppen…

  • … hat Inter­es­se an den ein­zel­nen Besu­chern und dies wird auch deutlich/sichtbar.
  • … erkennt indi­vi­du­el­le Belas­tun­gen, Stress­si­tua­tio­nen und Pro­ble­me von Jugend­li­chen und bie­tet Ent­las­tun­gen und Lösungs­an­sät­ze an.
  • … ist mit rele­van­ten Instan­zen (Schu­le, Bera­tungs­stel­len, Poli­zei etc.) ver­netzt. Wenn not­wen­dig, wer­den Jugend­li­che an geeig­ne­te Insti­tu­tio­nen weitergeleitet.
  • … regt Jugend­li­che an, sich mit ihren Pro­ble­men und deren Ursa­chen zu beschäf­ti­gen und bie­tet dabei per­sön­li­che Unter­stüt­zung mit posi­ti­vem Focus auf die per­sön­li­chen Res­sour­cen des Jugendlichen.

Leit­ziel 4: Viel­fäl­ti­ge Freizeitmöglichkeiten:
Wir ver­mit­teln viel­fäl­ti­ge Frei­zeit­mög­lich­kei­ten, Lebens­freu­de und Spaß für Kin­der und Jugend­li­che durch gemein­sa­me Erlebnisse.

Kom­mu­na­le Jugend­ar­beit der Stadt Meppen…

  • … ent­wi­ckelt eige­ne, für fach­lich als sinn­voll emp­fun­de­ne Metho­den um und setzt Ideen und Vor­schlä­ge Jugend­li­cher, die rea­li­sier­bar sind, im Pro­gramm­an­ge­bot um bzw. lässt Jugend­li­che erken­nen, war­um eine Umset­zung nicht mach­bar ist.
  • … gibt der Begeg­nung unter­schied­li­cher kul­tu­rel­ler Iden­ti­tä­ten und Jugend­sub­kul­tu­ren Raum und die Mög­lich­keit, die­se auszuleben.
  • … bie­tet Jugend­li­chen Mög­lich­kei­ten, Team­ar­beit zu erle­ben und die eige­ne Koope­ra­ti­ons­fä­hig­keit zu ent­wi­ckeln und zu erweitern.

Leit­ziel 5: Akti­ve Betei­li­gung von Kin­dern und Jugendlichen:
Wir sor­gen für Mög­lich­kei­ten der direk­ten Ein­fluss­nah­me und deren Wirksamkeit.

Kom­mu­na­le Jugend­ar­beit der Stadt Meppen…

  • … sorgt dafür, dass Mit­be­stim­mung auf mög­lichst vie­len Ebe­nen und Berei­chen statt­fin­det und macht die­se Mög­lich­kei­ten sichtbar.
  • … über­trägt Jugend­li­chen mit stei­gen­dem Alter zuneh­mend Ver­ant­wor­tung und bin­det sie bei Inter­es­se aktiv ins Pro­gramm­an­ge­bot mit ein.
  • … för­dert nach §74 SGB VIII das ehren­amt­li­che Enga­ge­ment als Schwer­punkt in der kom­mu­na­len und Ver­band­li­chen Arbeit. Dafür ermög­licht sie ihnen die Teil­nah­me an einem Gruppenleitergrundkurs/an JuLei­Ca-Aus- und Fortbildungen.
  • … unter­stützt Jugend­li­che bei der Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung eige­ner Ange­bo­te und Pro­jek­te und führt die­se mit ihnen durch. Mög­li­che Fehl­schlä­ge sind dabei ein­kal­ku­liert und wer­den mit den Jugend­li­chen reflektiert.

Leit­ziel 6: Zustän­dig­keit für alle Kin­der und Jugendlichen:
Wir sind nach §11 Abs. 1 SGBVIII zustän­dig für alle jun­gen Men­schen. §7 SGBVIII defi­niert dies als
Per­so­nen, die noch nicht 27 Jah­re alt sind. Dar­über hin­aus sind wir Ansprech­part­ner und Unter­stüt­zer für alle, die sich für die Belan­ge unse­rer Kin­der und Jugend­li­chen engagieren

Kom­mu­na­le Jugend­ar­beit der Stadt Meppen…

  • … ist Lob­by­ist für die Belan­ge der Jugend­li­chen. Sie ver­tritt die Inter­es­sen der Jugend­li­chen in den Kom­mu­nen und regt sie zur Mit­ar­beit an der Ver­tre­tung ihrer Inter­es­sen an.
  • … ver­steht sich als Netz­werk­ar­beit. Sie ver­tritt Jugend­li­che in loka­len Netz­wer­ken und macht die­se für Jugend­li­che direkt nutzbar.
  • … hat auch die Jugend­li­chen im Blick, die an den Ange­bo­ten der Jugend­ar­beit noch nicht direkt teil­neh­men und bemüht sich, die­se einzubeziehen.
  • … ist auf eine kin­der- und jugend­ori­en­tier­te Gestal­tung der Regi­on gerichtet.
  • … ent­wi­ckelt ziel­grup­pen­ge­rech­te Ange­bo­te und Methoden.

Meppen, Mai 2018.

Mitwirkung/Beratung:
Uwe Hel­mes, Stell­werk Zukunft