KLEINSTADTCOMEDY OPEN AIR 2021

INFOS

Unter Berück­sich­ti­gung der der­zei­ti­gen Coro­na-Ver­ord­nung fin­det am Frei­tag, 27. August, das „Klein­stadt­co­me­dy Open Air“ im Meppe­ner Frei­bad statt. Orga­ni­siert wird die­ses beson­de­re Event vom JAM und der Meppe­ner Jugend­kul­tur­grup­pe „Klein­stadt­kin­der“. Nur einen Tag spä­ter geht das „Pick­nick“ wei­ter: Mit dem „Pick­nick­fes­ti­val“. Tickets sind ab dem 22. Juli erhältlich.

Wich­tig: Zutritt nur für Per­so­nen, die GEIMPFT, GETESTET oder GENESEN im Sin­ne der aktu­el­len Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen sind! Bit­te aktu­el­le Infos in den FAQ beach­ten. Es gel­ten geson­der­te AGB, die eben­falls in den FAQ zu fin­den sind.

FAQ

Zugang:
Der Ein­lass­be­reich befin­det sich um rück­wär­ti­gen Zugang des Frei­ba­des am  Kir­mes­platz. Dort befin­den sich auch die Park­flä­chen. Der Zugang ist nur Besu­chern erlaubt, die geimpft, gene­sen oder getes­tet sind (GGG). Besu­cher müs­sen sich bereits vor dem Ein­lass­be­reich an meh­re­ren Anlauf­stel­len vor dem Ein­lass per Luca- oder Coro­na-Warn­app anmel­den oder sich in Lis­ten ein­tra­gen, um die Kon­takt­nach­ver­fol­gung zu gewähr­leis­ten Außer­dem wird bereits dort der GGG-Nach­weis über­prüft. Der Zugang ist nur Per­so­nen gestat­tet, die geimpft, gene­sen oder getes­tet sind. Bit­te die ent­spre­chen­den Nach­wei­se mit­brin­gen. Im Fal­le einer Tes­tung sind nur zuge­las­se­ne Tests einer aner­kann­ten Test­stel­le zuläs­sig, die nicht älter als 24 Stun­den sind. Kin­der unter 6 Jah­ren benö­ti­gen kei­nen Nach­weis. Regis­trier­te und über­prüf­te Besu­cher bekom­men ein far­bi­ges Ein­lass­band, wel­ches zum Zugang zum Gelän­de berech­tig. Am Ein­lass muss dann nur noch das Ticket kon­trol­liert und die Taschen­kon­trol­le durch­ge­führt wer­den. So sol­len lan­ge War­te­schlan­gen ver­mie­den werden.

Auf­ent­halt:
Besu­cher kön­nen sich mit ihnen bekann­ten Per­so­nen zusam­men­set­zen. Dies kann ent­we­der auf mit­zu­brin­gen­den Decken oder Pick­nick­stüh­len oder an vor­han­de­nen Bier­zelt­gar­ni­tu­ren erfol­gen. Am Platz kann die Mas­ke abge­nom­men wer­den. Zu ande­ren Grup­pen ist ein Abstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten.

Abstände/Maskenpflicht:
Auf dem gesam­ten Gelän­de gilt eine Mas­ken­pflicht, außer am Platz (mind. OP-Mas­ke). Grund­satz: „Beim Gehen: Mas­ke auf“, „Am Platz: Mas­ke ab“.

Das Klein­stadt­co­me­dy Open Air fin­det am Frei­tag, den 27. August 2021 auf dem Gelän­de des Meppe­ner Frei­ba­des statt. Ein­lass ist 19 Uhr, Ende ca. 22.30 Uhr.

Der Zugang befin­det sich am hin­te­ren Tor des Frei­ba­des. Dort befin­den sich auch die kos­ten­lo­sen Abstell­plät­ze für Pkw und Fahrräder. 

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Das Klein­stadt­co­me­dy Open Air kos­tet im Vor­ver­kauf 15 €.  Da die Ver­an­stal­tung unter Coro­na-Auf­la­gen statt­fin­det, gibt es kei­ne Abend­kas­se. Die Ver­an­stal­tung ist für Kin­der unter 12 Jah­ren aus Jugend­schutz­grün­den nicht geeig­net.

Tickets hier… oder im JAM oder bei TIM.

Beim Ein­lass wer­den per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erfasst (Luca-App, Coro­na-App oder Fragebogen).

Beim Klein­stadt­co­me­dy Open Air han­delt es sich um eine neue Ver­an­stal­tung, die nicht als Ersatz zur von 2021 in 2022 ver­scho­be­nen Klein­stadt­co­me­dy im Thea­ter gedacht ist.

Das Klein­stadt­co­me­dy Open Air wird orga­ni­siert vom Meppe­ner Jugend- und Kul­tur­zen­trum JAM, in Trä­ger­schaft der Stadt Meppen und der Jugend­kul­tur­grup­pe Kleinstadtkinder.

Als Roll­stuhl­fah­rer darfst du kos­ten­los eine Beglei­tung mit­neh­men. Dazu bit­te im Vor­feld im JAM unter 05931153431  mel­den. Du brauchst aber trotz­dem ein Ticket für dich selbst nur VVK!

Die Behin­der­ten­park­plät­ze befin­den sich auf dem Park­platz am Kir­mes­platz direkt am Festival-Eingang.

Du kannst bequem mit der Bahn anrei­sen und bist in ca. 15 Minu­ten zu fuß am Fes­ti­val­ge­län­de (letz­te Abfahr­ten beach­ten!). Außer­dem kannst du mit dem Auto kos­ten­frei unmit­tel­bar am Fes­ti­val­ge­län­de par­ken. Oder du kommst ein­fach mit dem Rad!

Der Zugang ist am Fes­ti­val­tag ausgeschildert!

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Geträn­ke könnt ihr zu fai­ren Prei­sen bei uns kau­fen, des­halb ist das Mit­brin­gen eige­ner Geträn­ke nicht gestat­tet. Wegen der Coro­na-Situa­ti­on gibt es kei­ne Essens­stän­de auf dem Gelän­de, des­halb bringt euch bit­te eige­ne Snacks/Verpflegung mit.

Um auf das Fes­ti­val­ge­län­de zu kom­men, benö­tigt ihr ein Fes­ti­val­band. Die­ses Fes­ti­val­band ist an den ent­spre­chen­den Ein­lass­be­rei­chen (sie­he Gelän­de­plan) im Tausch mit Eurer Ein­tritts­kar­te erhält­lich und wird am Hand­ge­lenk befes­tigt und ist somit nicht über­trag­bar. Bit­te habt Ver­ständ­nis dafür, dass im Ein­lass­be­reich Sicher­heits­kon­trol­len stattfinden.

VERSCHÄRFTE KONTROLLEN UND BODYCHECKSVERBOTENE GEGENSTÄNDE: Bit­te habt Ver­ständ­nis dafür, dass es am Ein­lass ver­stärk­te Sicher­heits­maß­nah­men geben wird und jeder Besu­cher Body­checks unter­zo­gen wird.
Wir bit­ten euch aus­drück­lich, auf das Mit­brin­gen unnö­ti­ger Gegen­stän­de und Taschen zu ver­zich­ten. Bit­te redu­ziert euch auf ein Mini­mum, um einen schnel­len Ein­lass gewähr­leis­ten zu kön­nen: Bauch­ta­schen oder Gym­sacks, Han­dys, Schlüs­sel­bund, Geld­bör­se und Medikamente.

Besu­cher mit gro­ßen Taschen oder gro­ßen Ruck­sä­cken müs­sen mit län­ge­rer War­te­zeit rech­nen – ein recht­zei­ti­ger Ein­lass kann nicht gewähr­leis­tet werden!

Alle Besu­cher wer­den gleich­zei­tig um erhöh­te Wach­sam­keit ange­hal­ten und gebe­ten Ver­däch­ti­ges sofort der Poli­zei oder dem Sicher­heits­per­so­nal zu mel­den!
Der Ein­lass zum Fes­ti­val­ge­län­de beginnt um 19:00 Uhr.

Wir bit­ten Euch die fol­gen­den Sicher­heits­hin­wei­se zu berücksichtigen:

AUF DEM FESTIVALGELÄNDE SIND ERLAUBT:

  • Eige­ne Spei­sen und Snacks sind erlaubt, es gibt KEIN Essens-Ange­bot auf dem Festivalgelände!
  • Decken und Cam­ping­stüh­le sind erlaubt.

AUF DEM FESTIVALGELÄNDE SIND NICHT ERLAUBT:

  • Hun­de oder ande­re Tiere
  • Waf­fen und waf­fen­ähn­li­che Gegen­stän­de, wie Schuss‑, Hieb- und Stich­waf­fen, Regenschirme
  • Geträn­ke (Aus­nah­me: Lee­re Wasserflasche)
  • Wurf­ge­schos­se
  • pyro­tech­ni­sche Uten­si­li­en wie Feu­er­werks­kör­per (Ben­ga­los)
  • Dro­gen
  • CS-Gas / Pfefferspray
  • Spielreflexkameras,Videokameras
  • Nie­ten­arm­bän­der, Nietenhalsbänder
  • Gür­tel mit hoch­ste­hen­den & ange­spitz­ten Nie­ten (> 1,5cm = Killernieten)

Foto­gra­fie­ren für den pri­va­ten Gebrauch ist grund­sätz­lich gestat­tet. Audio- und Video­auf­nah­men jedoch sind nicht gestat­tet und jeder Miss­brauch wird straf­recht­lich ver­folgt. Bit­te lasst auch pro­fes­sio­nel­le digi­ta­le und ana­lo­ge Spie­gel­re­flex­ka­me­ras mit Wech­sel­ob­jek­ti­ven zu Hause.

Ver­tre­ter der Pres­se wen­den sich zur Akkre­di­tie­rung bit­te an k.streeck@meppen.de.

1. Der Ein­lass zum Gelän­de kann nur mit einem gül­ti­gen Ticket erfol­gen. Des Wei­te­ren besteht der Zutritt nur mit einem Besu­cher­bänd­chen, wel­ches der Gast im Tausch gegen das Ticket erhält. Nach Erwerb einer Ein­tritts­kar­te ist dem Käu­fer der Wei­ter­ver­kauf die­ser unter­sagt. Dem Ver­an­stal­ter steht das Recht zu, dem Fes­ti­val­be­su­cher aus aus­schlag­ge­ben­den Grün­den den Ein­tritt zum Gelän­de zu ver­weh­ren. Dem Besu­cher steht in die­sem Fall die Erstat­tung des gezahl­ten Ticket­prei­ses zu. Ergibt jedoch der Besu­cher selbst einen sog. aus­schlag­ge­ben­den Grund, ist eine Rück­zah­lung des Prei­ses nicht zuläs­sig. Wei­te­re Scha­dens­er­satz­an­sprü­che sind aus­ge­schlos­sen, es sei denn der Ver­an­stal­ter han­delt mit Vor­satz oder grob fahr­läs­sig.
2. Die Ver­an­stal­tung kann bis zum Beginn die­ses durch den Ver­an­stal­ter abge­sagt wer­den. Hier­bei besteht kei­ne Pflicht die vor­herr­schen­den Grün­de zu nen­nen. Dem Käu­fer steht hier­bei die Erstat­tung des Kauf­prei­ses zu. Solan­ge kei­ne Gefahr für Gesund­heit und Kör­per besteht, fin­det die Ver­an­stal­tung bei jedem Wet­ter statt. Im Fal­le von höhe­rer Gewalt, sei­en es gefähr­li­che Wit­te­rungs­um­stän­de, rich­ter­li­che Ent­schei­dung, behörd­li­che Anord­nung oder die Gefahr einer Eska­la­ti­on auf­grund von Fehl­ver­hal­ten ver­schie­de­ner Fes­ti­val­be­su­cher oder zu gro­ßer Men­schen­an­samm­lun­gen besteht kein Recht auf die Rück­erstat­tung des Kauf­prei­ses, außer dem Ver­an­stal­ter kann grob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Han­deln nach­ge­wie­sen wer­den.
2a. Auf­grund unmög­li­cher Pla­nung der Besu­cher­strö­me steht dem Ver­an­stal­ter das Recht zu, den Zugang zu bestimm­ten Berei­chen des Gelän­des aus Sicher­heits­grün­den ein­zu­schrän­ken. Ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz ergibt sich hier­aus nicht.
3. Trotz not­wen­di­ger Vor­sor­ge durch den Ver­an­stal­ter zu Ver­mei­dung mög­li­cher Hör- und/oder Gesund­heits­schä­den wird dem Fes­ti­val­be­su­cher emp­foh­len Ohr­stöp­sel zu benut­zen. Die­se dür­fen mit­ge­bracht wer­den oder sind an Mer­chan­di­sin­gstän­den oder Hilfs­diens­ten erhält­lich. Mit dem Betritt des Gelän­des ist dem Besu­cher bewusst sich in einer Umge­bung mit hohem Schall­pe­gel zu befin­den. Der Besuch der Ver­an­stal­tung gestal­tet sich dem­nach auf eige­ne Gefahr. Für auf­tre­ten­de Hör- und/oder Gesund­heits­schä­den haf­tet der Ver­an­stal­ter des Klein­stadt­fes­ti­vals nicht, es sei denn er han­delt mit Vor­satz oder grob fahr­läs­sig.
4. Ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz, auf­grund von Fahr­läs­sig­keit gegen­über dem Ver­an­stal­ter, sei­nen gesetz­li­chen Ver­tre­tern oder den Erfül­lungs­hel­fern, besteht nicht. Hier­von aus­ge­schlos­sen sind Schä­den die durch gro­be Fahr­läs­sig­keit, die Ver­let­zung der Gesund­heit, des Lebens oder des Kör­pers zustan­de kom­men (Nr. 2 aus­ge­nom­men) oder in der Ver­let­zung wesent­li­cher Ver­trags­pflich­ten begrün­det sind. Der Anspruch bezieht sich in die­sem Fall auf den typisch vor­her­seh­ba­ren Scha­den. Wei­te­re Haf­tun­gen sind aus­ge­schlos­sen.
5. Das Mit­füh­ren von Glas- oder Trink­be­häl­tern jeg­li­cher Art (PET-Fla­schen, Kanis­ter, Plas­tik­fla­schen, Dosen etc.) ist unter­sagt. Auch das Mit­brin­gen von Kühl­ta­schen, schwe­ren Behäl­tern, Lebens­mit­teln, Hart­ver­pa­ckun­gen, Pyro­tech­nik, Fackeln, Waf­fen oder ande­ren gefähr­li­chen Gegen­stän­den ist unzu­läs­sig. Durch den Erwerb eines Tickets erklärt sich der Besu­cher mit einer Sicher­heits­kon­trol­le ein­ver­stan­den. Der zustän­di­ge Ord­nungs­dienst ist ange­wie­sen eine sicher­heits­be­ding­te Lei­bes­vi­si­ta­ti­on durch­zu­füh­ren. Der Ver­stoß die­ser gesetz­li­chen Vor­schrift bzw. Reg­lung kann einen Ver­weis des Gelän­des zufol­ge haben. Infol­ge des­sen besteht kein Anspruch auf eine Rück­zah­lung oder einen Scha­dens­er­satz, es sei denn dem Ver­an­stal­ter kann gro­be Fahr­läs­sig­keit oder Han­deln mit Vor­satz nach­ge­wie­sen wer­den.
6. Es ist grund­sätz­lich gestat­tet für den Pri­vat­ge­brauch zu foto­gra­fie­ren. Hier­bei zuläs­sig sind Han­dys mit Kame­ra­funk­ti­on, ein­fa­che Spie­gel­re­flex­ka­me­ras oder Klein­bild­ka­me­ras. Unzu­läs­sig sind Kame­ras die über ein Zoom­ob­jek­tiv ver­fü­gen und Auf­zeich­nungs­ge­rä­te (wie Dik­tier­ge­rä­te, MP3- oder MP4 Rekor­der) jeder Art.
Das Mit­schnei­den eines Auf­trit­tes ohne die aus­drück­li­che Geneh­mi­gung durch den Ver­an­stal­ter oder Künst­ler ist unter­sagt. Die Ver­öf­fent­li­chung sol­cher Mit­schnit­te wird straf­recht­lich ver­folgt.
7. Bis zu eine Woche vor Beginn der Ver­an­stal­tung steht es dem Ver­an­stal­ter zu das Fes­ti­val, in einem für den Besu­cher zumut­ba­ren Rah­men, ter­min­lich oder ört­lich zu ver­le­gen. Auch behält sich er sich das Recht vor das vor­ge­se­he­ne Pro­gramm abzu­än­dern.
Der Ver­an­stal­ter bemüht sich etwa­ige Ände­run­gen oder Absa­gen frü­hest­mög­lich bekannt­zu­ge­ben. Aus wich­ti­gem Grun­de kön­nen sich sol­che Ände­run­gen auch noch nach Beginn des Fes­ti­vals voll­zie­hen. Ände­run­gen wer­den auf Lein­wän­den, in den ver­tre­te­nen Medi­en oder durch Aus­hän­ge bekannt gege­ben. Han­delt der Ver­an­stal­ter hier­bei nicht grob fahr­läs­sig oder mit Vor­satz bestehen kei­ne Ansprü­che auf Rück­zah­lun­gen oder Scha­dens­er­satz.
8. Soll­te dem Besu­cher das Recht zuste­hen auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de zu par­ken, geschieht dies auf eige­ne Gefahr. Der Ver­an­stal­ter über­nimmt kei­ne Haf­tung für Dieb­stahl oder ent­stan­de­ne Schä­den, außer ihm kann grob fahr­läs­si­ges oder vor­sätz­li­ches Han­deln zur Last gelegt wer­den.
9. Für ver­lo­ren gegan­ge­nes oder gestoh­le­nes Eigen­tum kann der Ver­an­stal­ter kei­ne Haf­tung über­neh­men.
10. Hand­lun­gen mit gewerbs­mä­ßi­gem Zweck durch den Besu­cher sind unter­sagt, es sei denn es besteht eine schrift­li­che Zustim­mung durch den Ver­an­stal­ter.
11. Das Haus­recht des Ver­an­stal­ters besteht auf dem gesam­ten Fes­ti­val­ge­län­de und wird von ihm und durch von ihm beauf­trag­ten Drit­ten aus­ge­führt.
12. Hand­lun­gen wie das Klet­tern auf Tra­ver­sen oder die Büh­ne, sog. Stage diving, crowd sur­fing oder Pogen ist gene­rell unter­sagt und kann infol­ge des­sen zum Aus­schluss von der Ver­an­stal­tung füh­ren.
13. Jugend­schutz
13.1 Die all­ge­mei­nen Bestim­mun­gen des Geset­zes zum Schutz der Jugend in der Öffent­lich­keit gel­ten auf dem gesam­ten Ver­an­stal­tungs­ge­län­de.
13.2 Kin­dern unter acht Jah­ren ist der Zutritt zum und Auf­ent­halt auf dem Fes­ti­val­ge­län­de nicht erlaubt.
13.3 In Beglei­tung einer per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten oder erzie­hungs­be­auf­trag­ten Per­son wird Kin­dern und Jugend­li­chen im Alter von acht bis ein­schließ­lich 13 Zutritt gewährt. Als erzie­hungs­be­auf­trag­te Per­son gilt jede voll­jäh­ri­ge Per­son, die nach vor­he­ri­ger Ver­ein­ba­rung mit der per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten Per­son zeit­wei­se oder auf Dau­er die bestehen­den Erzie­hungs­auf­ga­ben wahr­nimmt oder das Kind im Rah­men einer Aus­bil­dung oder Jugend­hil­fe betreut (sie­he §1 Abs. 1 Nr.4 JuSchG).
13.4 Jugend­li­che ab 14 Jah­ren dür­fen das Klein­stadt­fes­ti­val ohne Beglei­tung einer per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten oder erzie­hungs­be­rech­tig­ten Per­son bis 24 Uhr besu­chen.
14. Die für den Ver­an­stal­ter gel­ten­den Bestim­mun­gen bezüg­lich des Daten­schut­zes und deren Ein­hal­tung in Bezug auf die Per­so­na­li­sie­rung der Tickets gel­ten als selbst­ver­ständ­lich. Die Daten wer­den nur im Rah­men der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen und zur Rea­li­sie­rung des Ver­tra­ges genutzt. Dem Kun­den steht es zu, der Nut­zung oder Über­mitt­lung sei­ner Daten zum Zweck der Markt- oder Mei­nungs­for­schung jeder­zeit zu wie­der­spre­chen. Möch­te der Kun­de der gesam­ten Nut­zung sei­ner Anga­ben wie­der­spre­chen, genügt eine Benach­rich­ti­gung an:
– Stadt Meppen, Jugend­pfle­ge
Markt 43
49716 Meppen
15. Auf das Fes­ti­val­ge­län­de dür­fen kei­ne Tie­re mit­ge­führt wer­den.
16. Der Aus­schank von Geträn­ken auf dem Ver­an­stal­tungs­ge­län­de erfolgt in Plas­tik­be­chern. Hier­für wird Pfand erho­ben.
17. Durch das Betre­ten des Gelän­des stimmt der Besu­cher unwi­der­ruf­lich der kos­ten­frei­en Nut­zung sei­nes Bild­nis­ses und sei­ner Stim­me zu. Dies geschieht in Form von Foto­gra­fien, Sen­dun­gen, Live-Über­tra­gun­gen und Auf­zeich­nun­gen von Bild und/oder Ton. Die­se wer­den vom Ver­an­stal­ter oder sei­nen Beauf­trag­ten im Zusam­men­hang mit der Ver­an­stal­tung erstellt und anschlie­ßend in allen gegen­wär­ti­gen und zukünf­tig ver­tre­te­nen Medi­en ver­wer­tet (beson­ders in Form von Bild und Ton in der digi­ta­len Ver­brei­tung, bspw. Über das Inter­net).
18. Soweit gesetz­lich zuläs­sig wird im Fal­le von Strei­tig­kei­ten beru­hend auf ver­trag­li­cher oder gesetz­li­cher Grund­la­ge der Gerichts­stand Meppen ver­ein­bart. Gene­rell gilt deut­sches Recht.
19. Im Fal­le einer unwirk­sa­men Klau­sel wer­den die übri­gen Klau­seln davon nicht beein­flusst. Anstatt die­ser Klau­sel tritt die gesetz­li­che Rege­lung in Kraft.
20. Wir las­sen nur geimpf­te, getes­te­te oder gene­se­ne Gäs­te auf das Gelän­de. Der Test darf nicht älter sein als 24 Stun­den und muss von einer Test­stel­le beschei­nigt wor­den sein (kein Selbst­test).
Der Zutritt ist nur mit per­so­na­li­sier­ter Ein­tritts­kar­te (nur VVK) gestat­tet. Es gel­ten die Rege­lun­gen unse­res Hygie­ne­kon­zep­tes für die Ver­an­stal­tung, das mit dem Land­kreis Ems­land abge­stimmt ist. Vor dem Ein­gangs­be­reich gel­ten aber Abstands­re­geln und Mund­schutz­pflicht. Es wer­den Geträn­ke ver­kauft, eige­ne Geträn­ke sind nicht zuge­las­sen. Essen und Snacks sollen/dürfen mit­ge­bracht wer­den, das es vor Ort vor­aus­sicht­lich kei­ne Essens­stän­de geben wird. Wir haben Sicher­heits- und Ord­nungs­per­so­nal, das auf die Ein­hal­tung des Hygie­ne­kon­zep­tes achtet.

Kleinstadtcomedy als „Picknick-Edition“ | Sven Bensmann und Gäste im Meppener Freibad 

Unter Berück­sich­ti­gung der der­zei­ti­gen Coro­na-Ver­ord­nung fin­det am Frei­tag, 27. August, das „Klein­stadt­co­me­dy Open Air“ im Meppe­ner Frei­bad statt. Orga­ni­siert wird die­ses beson­de­re Event vom JAM und der Meppe­ner Jugend­kul­tur­grup­pe „Klein­stadt­kin­der“. Nur einen Tag spä­ter geht das „Pick­nick“ wei­ter: Mit dem „Pick­nick­fes­ti­val“. Tickets sind ab dem 22. Juli erhältlich.

Dank der tol­len ‚Frei­luft-Loca­ti­on‘ kön­nen die aktu­el­len Coro­na-Bestim­mun­gen her­vor­ra­gend ein­ge­hal­ten wer­den. Tol­ler Neben­ef­fekt: Die Atmo­sphä­re wird ein­ma­lig sein“, freut sich Bür­ger­meis­ter Hel­mut Knur­bein und fügt hin­zu: „Es ist toll, was unser JAM mit unse­ren ‚Klein­stadt­kin­dern‘ immer wie­der auf die Bei­ne stellt. Dar­auf kann Meppen sehr stolz sein.“ Das Event wird auf dem weit­läu­fi­gen Are­al des Meppe­ner Frei­ba­des statt­fin­den. Hier kön­ne sich das Publi­kum gut ver­tei­len, um aus­rei­chend Abstän­de ein­zu­hal­ten, betont Stadt­ju­gend­pfle­ger Kars­ten Stre­eck die Vor­zü­ge des Gelän­des. Um dar­über hin­aus kein Risi­ko ein­zu­ge­hen habe man sich ent­schie­den, die Tore nur für Gäs­te zu öff­nen, die getes­tet, geimpft oder gene­sen sind. Außer­dem wer­den zunächst nur 500 Tickets vergeben.

Da es kei­ne Platz­kar­ten gibt, kön­nen sich die Besucher*innen unter Ein­hal­tung von Abstän­den in Klein­grup­pen auf dem Gelän­de ver­tei­len. Vor­aus­set­zung ist aller­dings, dass man wäh­rend der Ver­an­stal­tung einen fes­ten Platz ein­hält, mit Aus­nah­me von Geträn­ke­käu­fen oder WC-Besu­chen. Es kön­nen Decken oder Pick­nick­ho­cker mit­ge­bracht oder Platz an den vor­han­de­nen Bier­zelt­gar­ni­tu­ren genom­men wer­den. Geträn­ke gibt es vor Ort, Snacks kön­nen mit­ge­bracht werden.

Heu­te kei­ne Wit­ze über Coro­na, das The­ma fin­de ich leicht über­be­wer­tet!“, war einer der ers­ten Sät­ze des Mode­ra­tors und Gast­ge­bers Sven Bens­mann zur Eröff­nung der letz­ten Klein­stadt­co­me­dy, die im März 2020 in einem aus­ver­kauf­ten Thea­ter in Meppen über die Büh­ne ging und ern­te­te dafür tosen­den Applaus des Publi­kums. Zu die­sem Zeit­punkt ahn­te wohl noch nie­mand, wel­che Aus­ma­ße die Pan­de­mie neh­men wird. Dass Coro­na Sven Bens­mann wie ein Schlag getrof­fen hat, zeigt ganz neben­bei bemerkt auch sei­ne kör­per­li­che Ver­än­de­rung. Der Come­di­an hat seit Beginn der Pan­de­mie fast 40 Kilo abge­speckt. „So fit und vital wie noch nie, wird Sven also auch am 27. August als Mode­ra­tor mit aller­hand Witz, Musik und Lokal­ko­lo­rit im Gepäck durch einen ful­mi­nan­ten Abend füh­ren, der den ver­gan­ge­nen Shows in gewohn­ter Thea­ter­ku­lis­se um nichts nach­ste­hen wird“, freut sich Streeck.

Neben Sven Bens­mann fie­bern drei wei­te­re hoch­ka­rä­ti­ge Acts die­sem Abend ent­ge­gen. Aus Müns­ter kommt Jens Hein­rich Claa­sen in die ems­län­di­sche Metro­po­le. Mit viel Humor und viel Musik nimmt der Mitt­vier­zi­ger sein Publi­kum mit auf sei­ne Rei­se in den Kampf gegen sei­ne auf­kei­men­de Tor­schluss­pa­nik. Denn viel­leicht ist es ja gar nicht so schlimm, dass man älter wird. Und ganz viel­leicht geht man mit eini­gen Din­gen gelas­se­ner um. Das könn­te hel­fen. Denn ein bekann­tes Sprich­wort sagt ja schließ­lich „Ohne Lie­be ros­tet nichts“. Das stimmt. Ein biss­chen zumindest.

ie ist es, immer unfrei­wil­lig auf­zu­fal­len? — In einer Welt, in der alle eigent­lich ein­zig­ar­tig sein wol­len, aber doch auch ger­ne etwas ange­passt? Wie ist es, unfrei­wil­lig gegen den Strom zu schwim­men? — Und am Ende immer der Lachs auf dem Fisch­tel­ler zu sein? Wel­co­me to Gin­gers Para­di­se, ist das Mot­to der rot­haa­ri­gen, gebür­ti­gen Nord­deut­schen Chris­tin Jugsch. 

Last but not least wird Sven Bens­mann Ser­kan Ates-Stein begrü­ßen. Beim Anblick des Come­di­ans meint man, er trü­ge einen Schnur­bart — frisch aus dem Laden für Kar­ne­vals­be­darf. Aber: „The Schnör­res is real. — Der kon­ser­va­ti­ve Osma­nen-Schnurr­bart mit preu­ßi­scher Spit­ze links und rechts, die ein biss­chen an Dis­zi­plin und Pickel­hau­be erin­nert.“ Aber eigent­lich ist er ja katho­li­scher Türke.

Schon die­ser klei­ne Come­dy-Ein­blick stellt sicher: Es wird ein ful­mi­nan­ter Abend mit hoch­ka­rä­ti­gen Gäs­ten. Und natür­lich mit dem chro­nisch ins Ems­land ver­lieb­ten Mode­ra­tor Sven Bens­mann, der sich sei­ne ers­ten Sät­ze in die­sem Jahr sicher­lich vor­ab ganz genau über­le­gen wird. Limi­tier­te Tickets sind für 15 Euro ab Don­ners­tag, 22. Juli, unter www.jam-meppen.de/picknickfestival, im JAM und bei TIM erhält­lich. Unter­stützt wird die Ver­an­stal­tung von der OLB-Stif­tung und ELA-Container.

Wich­tig: Zutritt nur für Per­so­nen, die GEIMPFT, GETESTET oder GENESEN im Sin­ne der aktu­el­len Coro­na-Schutz­ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen sind! Bit­te aktu­el­le Infos unter www.jam-meppen.de beach­ten. Alle Infos zum Ablauf der Ver­an­stal­tung sind unter www.jam-meppen.de ein­zu­se­hen. Es gel­ten geson­der­te AGB, die eben­falls unter www.jam-meppen.de ein­zu­se­hen sind.