INFOS
Als Alternativprogramm zum verschobenen Kleinstadtfestival hat sich das JAM zusammen mit der Meppener Jugendkulturgruppe „Kleinstadtkinder“ ein besonderes Veranstaltungs-Highlight ausgedacht. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Corona-Verordnung plant das Team am Samstag, 28. August, ein „Picknick-Festival“ im Meppener Freibad, um Musikbegeisterten trotz der derzeitigen Einschränkungen ein äußerst attraktives Live-Musikprogramm zu bieten.
Limitierte Ticket-Anzahl von 500 Tickets, ggf. wird das Kontingent kurzfristig aufgestockt, sofern die Corona-Lage es zulässt.
Wichtig: Zutritt nur für Personen, die GEIMPFT, GETESTET oder GENESEN im Sinne der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen sind! Bitte aktuelle Infos in den FAQ beachten. Es gelten gesonderte AGB, die ebenfalls in den FAQ zu finden sind.
FAQ
Zugang:
Der Einlassbereich befindet sich um rückwärtigen Zugang des Freibades am Kirmesplatz. Dort befinden sich auch die Parkflächen. Der Zugang ist nur Besuchern erlaubt, die geimpft, genesen oder getestet sind (GGG). Besucher müssen sich bereits vor dem Einlassbereich an mehreren Anlaufstellen vor dem Einlass per Luca- oder Corona-Warnapp anmelden oder sich in Listen eintragen, um die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten Außerdem wird bereits dort der GGG-Nachweis überprüft. Der Zugang ist nur Personen gestattet, die geimpft, genesen oder getestet sind. Bitte die entsprechenden Nachweise mitbringen. Im Falle einer Testung sind nur zugelassene Tests einer anerkannten Teststelle zulässig, die nicht älter als 24 Stunden sind. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen Nachweis. Registrierte und überprüfte Besucher bekommen ein farbiges Einlassband, welches zum Zugang zum Gelände berechtig. Am Einlass muss dann nur noch das Ticket kontrolliert und die Taschenkontrolle durchgeführt werden. So sollen lange Warteschlangen vermieden werden.
Aufenthalt:
Besucher können sich mit ihnen bekannten Personen zusammensetzen. Dies kann entweder auf mitzubringenden Decken oder Picknickstühlen oder an vorhandenen Bierzeltgarnituren erfolgen. Am Platz kann die Maske abgenommen werden. Zu anderen Gruppen ist ein Abstand von mind. 1,5 Metern einzuhalten.
Abstände/Maskenpflicht:
Auf dem gesamten Gelände gilt eine Maskenpflicht, außer am Platz (mind. OP-Maske). Grundsatz: „Beim Gehen: Maske auf“, „Am Platz: Maske ab“.
Das Picknickfestival findet am Samstag, den 28. August 2021 um 17 Uhr auf dem Gelände des Meppener Freibades statt. Einlass ist 16 Uhr, die Veranstaltung endet gegen 23 Uhr.
Der Zugang befindet sich am hinteren Tor des Freibades. Dort befinden sich auch die kostenlosen Abstellplätze für Pkw und Fahrräder.
Das Picknickfestival kostet im Vorverkauf 15 €. Da die Veranstaltung unter Corona-Auflagen stattfindet, gibt es keine Abendkasse, außerdem muss jeder Besucher (auch Kinder ab 12 Jahren in Begleitung der Eltern) eine eigene personalisierte Eintrittskarte besitzen. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung der Eltern teilnehmen. Kinder unter 12 Jahren benötigen keine eigene Eintrittskarte. Tickets hier… oder im JAM oder bei TIM.
Beim Einlass werden personenbezogene Daten erfasst (Luca-App, Corona-App oder Fragebogen).
Das Picknickfestival wird organisiert vom Meppener Jugend- und Kulturzentrum JAM, in Trägerschaft der Stadt Meppen und der Jugendkulturgruppe Kleinstadtkinder.
Als Rollstuhlfahrer darfst du kostenlos eine Begleitung mitnehmen. Dazu bitte im Vorfeld im JAM unter 05931153431 melden. Du brauchst aber trotzdem ein Ticket für dich selbst nur VVK!
Die Behindertenparkplätze befinden sich auf dem Parkplatz am Kirmesplatz direkt am Festival-Eingang.
Du kannst bequem mit der Bahn anreisen und bist in ca. 15 Minuten zu fuß am Festivalgelände (letzte Abfahrten beachten!). Außerdem kannst du mit dem Auto kostenfrei unmittelbar am Festivalgelände parken. Oder du kommst einfach mit dem Rad!
Der Zugang ist am Festivaltag ausgeschildert!
Getränke könnt ihr zu fairen Preisen bei uns kaufen, deshalb ist das Mitbringen eigener Getränke nicht gestattet. Wegen der Corona-Situation gibt es keine Essensstände auf dem Gelände, deshalb bringt euch bitte eigene Snacks/Verpflegung mit.
Um auf das Festivalgelände zu kommen, benötigt ihr ein Festivalband. Dieses Festivalband ist an den entsprechenden Einlassbereichen (siehe Geländeplan) im Tausch mit Eurer Eintrittskarte erhältlich und wird am Handgelenk befestigt und ist somit nicht übertragbar. Bitte habt Verständnis dafür, dass im Einlassbereich Sicherheitskontrollen stattfinden.
VERSCHÄRFTE KONTROLLEN UND BODYCHECKS – VERBOTENE GEGENSTÄNDE: Bitte habt Verständnis dafür, dass es am Einlass verstärkte Sicherheitsmaßnahmen geben wird und jeder Besucher Bodychecks unterzogen wird.
Wir bitten euch ausdrücklich, auf das Mitbringen unnötiger Gegenstände und Taschen zu verzichten. Bitte reduziert euch auf ein Minimum, um einen schnellen Einlass gewährleisten zu können: Bauchtaschen oder Gymsacks, Handys, Schlüsselbund, Geldbörse und Medikamente.
Besucher mit großen Taschen oder großen Rucksäcken müssen mit längerer Wartezeit rechnen – ein rechtzeitiger Einlass kann nicht gewährleistet werden!
Alle Besucher werden gleichzeitig um erhöhte Wachsamkeit angehalten und gebeten Verdächtiges sofort der Polizei oder dem Sicherheitspersonal zu melden!
Der Einlass zum Festivalgelände beginnt um 16:00 Uhr.
Wir bitten Euch die folgenden Sicherheitshinweise zu berücksichtigen:
AUF DEM FESTIVALGELÄNDE SIND ERLAUBT:
- Eigene Speisen und Snacks sind erlaubt, es gibt KEIN Essens-Angebot auf dem Festivalgelände!
- Decken und Campingstühle sind erlaubt.
AUF DEM FESTIVALGELÄNDE SIND NICHT ERLAUBT:
- Hunde oder andere Tiere
- Waffen und waffenähnliche Gegenstände, wie Schuss‑, Hieb- und Stichwaffen, Regenschirme
- Getränke (Ausnahme: Leere Wasserflasche)
- Wurfgeschosse
- pyrotechnische Utensilien wie Feuerwerkskörper (Bengalos)
- Drogen
- CS-Gas / Pfefferspray
- Spielreflexkameras,Videokameras
- Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder
- Gürtel mit hochstehenden & angespitzten Nieten (> 1,5cm = Killernieten)
Fotografieren für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. Audio- und Videoaufnahmen jedoch sind nicht gestattet und jeder Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Bitte lasst auch professionelle digitale und analoge Spiegelreflexkameras mit Wechselobjektiven zu Hause.
Vertreter der Presse wenden sich zur Akkreditierung bitte an k.streeck@meppen.de.
1. Der Einlass zum Gelände kann nur mit einem gültigen Ticket erfolgen. Des Weiteren besteht der Zutritt nur mit einem Besucherbändchen, welches der Gast im Tausch gegen das Ticket erhält. Nach Erwerb einer Eintrittskarte ist dem Käufer der Weiterverkauf dieser untersagt. Dem Veranstalter steht das Recht zu, dem Festivalbesucher aus ausschlaggebenden Gründen den Eintritt zum Gelände zu verwehren. Dem Besucher steht in diesem Fall die Erstattung des gezahlten Ticketpreises zu. Ergibt jedoch der Besucher selbst einen sog. ausschlaggebenden Grund, ist eine Rückzahlung des Preises nicht zulässig. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt mit Vorsatz oder grob fahrlässig.
2. Die Veranstaltung kann bis zum Beginn dieses durch den Veranstalter abgesagt werden. Hierbei besteht keine Pflicht die vorherrschenden Gründe zu nennen. Dem Käufer steht hierbei die Erstattung des Kaufpreises zu. Solange keine Gefahr für Gesundheit und Körper besteht, findet die Veranstaltung bei jedem Wetter statt. Im Falle von höherer Gewalt, seien es gefährliche Witterungsumstände, richterliche Entscheidung, behördliche Anordnung oder die Gefahr einer Eskalation aufgrund von Fehlverhalten verschiedener Festivalbesucher oder zu großer Menschenansammlungen besteht kein Recht auf die Rückerstattung des Kaufpreises, außer dem Veranstalter kann grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden.
2a. Aufgrund unmöglicher Planung der Besucherströme steht dem Veranstalter das Recht zu, den Zugang zu bestimmten Bereichen des Geländes aus Sicherheitsgründen einzuschränken. Ein Anspruch auf Schadensersatz ergibt sich hieraus nicht.
3. Trotz notwendiger Vorsorge durch den Veranstalter zu Vermeidung möglicher Hör- und/oder Gesundheitsschäden wird dem Festivalbesucher empfohlen Ohrstöpsel zu benutzen. Diese dürfen mitgebracht werden oder sind an Merchandisingständen oder Hilfsdiensten erhältlich. Mit dem Betritt des Geländes ist dem Besucher bewusst sich in einer Umgebung mit hohem Schallpegel zu befinden. Der Besuch der Veranstaltung gestaltet sich demnach auf eigene Gefahr. Für auftretende Hör- und/oder Gesundheitsschäden haftet der Veranstalter des Kleinstadtfestivals nicht, es sei denn er handelt mit Vorsatz oder grob fahrlässig.
4. Ein Anspruch auf Schadensersatz, aufgrund von Fahrlässigkeit gegenüber dem Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder den Erfüllungshelfern, besteht nicht. Hiervon ausgeschlossen sind Schäden die durch grobe Fahrlässigkeit, die Verletzung der Gesundheit, des Lebens oder des Körpers zustande kommen (Nr. 2 ausgenommen) oder in der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begründet sind. Der Anspruch bezieht sich in diesem Fall auf den typisch vorhersehbaren Schaden. Weitere Haftungen sind ausgeschlossen.
5. Das Mitführen von Glas- oder Trinkbehältern jeglicher Art (PET-Flaschen, Kanister, Plastikflaschen, Dosen etc.) ist untersagt. Auch das Mitbringen von Kühltaschen, schweren Behältern, Lebensmitteln, Hartverpackungen, Pyrotechnik, Fackeln, Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist unzulässig. Durch den Erwerb eines Tickets erklärt sich der Besucher mit einer Sicherheitskontrolle einverstanden. Der zuständige Ordnungsdienst ist angewiesen eine sicherheitsbedingte Leibesvisitation durchzuführen. Der Verstoß dieser gesetzlichen Vorschrift bzw. Reglung kann einen Verweis des Geländes zufolge haben. Infolge dessen besteht kein Anspruch auf eine Rückzahlung oder einen Schadensersatz, es sei denn dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Handeln mit Vorsatz nachgewiesen werden.
6. Es ist grundsätzlich gestattet für den Privatgebrauch zu fotografieren. Hierbei zulässig sind Handys mit Kamerafunktion, einfache Spiegelreflexkameras oder Kleinbildkameras. Unzulässig sind Kameras die über ein Zoomobjektiv verfügen und Aufzeichnungsgeräte (wie Diktiergeräte, MP3- oder MP4 Rekorder) jeder Art.
Das Mitschneiden eines Auftrittes ohne die ausdrückliche Genehmigung durch den Veranstalter oder Künstler ist untersagt. Die Veröffentlichung solcher Mitschnitte wird strafrechtlich verfolgt.
7. Bis zu eine Woche vor Beginn der Veranstaltung steht es dem Veranstalter zu das Festival, in einem für den Besucher zumutbaren Rahmen, terminlich oder örtlich zu verlegen. Auch behält sich er sich das Recht vor das vorgesehene Programm abzuändern.
Der Veranstalter bemüht sich etwaige Änderungen oder Absagen frühestmöglich bekanntzugeben. Aus wichtigem Grunde können sich solche Änderungen auch noch nach Beginn des Festivals vollziehen. Änderungen werden auf Leinwänden, in den vertretenen Medien oder durch Aushänge bekannt gegeben. Handelt der Veranstalter hierbei nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz bestehen keine Ansprüche auf Rückzahlungen oder Schadensersatz.
8. Sollte dem Besucher das Recht zustehen auf dem Veranstaltungsgelände zu parken, geschieht dies auf eigene Gefahr. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder entstandene Schäden, außer ihm kann grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln zur Last gelegt werden.
9. Für verloren gegangenes oder gestohlenes Eigentum kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen.
10. Handlungen mit gewerbsmäßigem Zweck durch den Besucher sind untersagt, es sei denn es besteht eine schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter.
11. Das Hausrecht des Veranstalters besteht auf dem gesamten Festivalgelände und wird von ihm und durch von ihm beauftragten Dritten ausgeführt.
12. Handlungen wie das Klettern auf Traversen oder die Bühne, sog. Stage diving, crowd surfing oder Pogen ist generell untersagt und kann infolge dessen zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
13. Jugendschutz
13.1 Die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
13.2 Kindern unter acht Jahren ist der Zutritt zum und Aufenthalt auf dem Festivalgelände nicht erlaubt.
13.3 In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person wird Kindern und Jugendlichen im Alter von acht bis einschließlich 13 Zutritt gewährt. Als erziehungsbeauftragte Person gilt jede volljährige Person, die nach vorheriger Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person zeitweise oder auf Dauer die bestehenden Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder das Kind im Rahmen einer Ausbildung oder Jugendhilfe betreut (siehe §1 Abs. 1 Nr.4 JuSchG).
13.4 Jugendliche ab 14 Jahren dürfen das Kleinstadtfestival ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsberechtigten Person bis 24 Uhr besuchen.
14. Die für den Veranstalter geltenden Bestimmungen bezüglich des Datenschutzes und deren Einhaltung in Bezug auf die Personalisierung der Tickets gelten als selbstverständlich. Die Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und zur Realisierung des Vertrages genutzt. Dem Kunden steht es zu, der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten zum Zweck der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit zu wiedersprechen. Möchte der Kunde der gesamten Nutzung seiner Angaben wiedersprechen, genügt eine Benachrichtigung an:
– Stadt Meppen, Jugendpflege
Markt 43
49716 Meppen
15. Auf das Festivalgelände dürfen keine Tiere mitgeführt werden.
16. Der Ausschank von Getränken auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt in Plastikbechern. Hierfür wird Pfand erhoben.
17. Durch das Betreten des Geländes stimmt der Besucher unwiderruflich der kostenfreien Nutzung seines Bildnisses und seiner Stimme zu. Dies geschieht in Form von Fotografien, Sendungen, Live-Übertragungen und Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton. Diese werden vom Veranstalter oder seinen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt und anschließend in allen gegenwärtigen und zukünftig vertretenen Medien verwertet (besonders in Form von Bild und Ton in der digitalen Verbreitung, bspw. Über das Internet).
18. Soweit gesetzlich zulässig wird im Falle von Streitigkeiten beruhend auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage der Gerichtsstand Meppen vereinbart. Generell gilt deutsches Recht.
19. Im Falle einer unwirksamen Klausel werden die übrigen Klauseln davon nicht beeinflusst. Anstatt dieser Klausel tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
20. Wir lassen nur geimpfte, getestete oder genesene Gäste auf das Gelände. Der Test darf nicht älter sein als 24 Stunden und muss von einer Teststelle bescheinigt worden sein (kein Selbsttest).
Der Zutritt ist nur mit personalisierter Eintrittskarte (nur VVK) gestattet. Es gelten die Regelungen unseres Hygienekonzeptes für die Veranstaltung, das mit dem Landkreis Emsland abgestimmt ist. Vor dem Eingangsbereich gelten aber Abstandsregeln und Mundschutzpflicht. Es werden Getränke verkauft, eigene Getränke sind nicht zugelassen. Essen und Snacks sollen/dürfen mitgebracht werden, das es vor Ort voraussichtlich keine Essensstände geben wird. Wir haben Sicherheits- und Ordnungspersonal, das auf die Einhaltung des Hygienekonzeptes achtet.
Picknickfestival im Freibad Meppen JAM und Kleinstadtkinder veranstalten Rockkonzert
„Unser Team vom JAM und unsere Kleinstadtkinder brennen darauf, Meppen etwas Tolles zu bieten. Die aktuelle Zeit ‚aussitzen‘ – das ist nicht ihre Mentalität“, zeigt sich Bürgermeister Helmut Knurbein stolz. „Das Konzept der ‚Picknickkonzerte‘ hat sich schon vielfach anderswo bewährt und funktioniert auch unter Pandemie-Bedingungen“, wie Stadtjugendpfleger Karsten Streeck weiß. Um die Bestimmungen einhalten zu können, wird das Event auf dem weitläufigen Areal des Meppener Freibades stattfinden. „Hier haben wir viel Platz, das Publikum zu verteilen und Abstände einzuhalten“, betont Streeck die Vorzüge des Geländes. Um darüber hinaus kein Risiko einzugehen, habe man sich entschieden, die Tore nur für Gäste zu öffnen, die getestet, geimpft oder genesen sind. Außerdem werden zunächst nur 500 Tickets vergeben.
Da es keine Platzkarten gibt, können sich die Besucher*innen unter Einhaltung von Abständen in Kleingruppen auf dem Gelände verteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass man während der Veranstaltung möglichst einen festen Platz einhält, abgesehen von Getränkekäufen oder WC-Besuchen. So kann man sich beispielsweise Decken oder Picknickhocker mitbringen oder sich an vorhandene Bierzeltgarnituren setzen. Getränke sind auf dem Gelände zu erwerben. Snacks können mitgebracht werden, da vor Ort keine Verpflegungsmöglichkeit vorgesehen ist.
„Ich freue mich schon auf die tolle Atmosphäre, die diese Veranstaltung erwarten lässt“, betont auch Bürgermeister Knurbein, der vom großen Engagement der vielen ehrenamtlichen Helfer*innen – insbesondere auch unter diesen besonderen Bedingungen — beindruckt ist. Neben der Gelegenheit, endlich mal wieder „Festival-Luft“ bei kühlen Getränken und mitgebrachten Snacks schnuppern zu können, hat die Veranstaltung nicht zuletzt musikalisch einiges zu bieten. Eine bunte Mischung aus überregional bekannten und lokalen Bands lässt ein vollwertiges Festival-Erlebnis erwarten.
Besonders freue man sich, dass als Headliner die Jungs von Montreal gewonnen werden konnten. Die Band formierte sich 2003 in Hamburg, jedoch stammen Hirsch (Bass, Gesang), Yonas (Gitarre, Gesang) und Max Power (Schlagzeug) ursprünglich aus Schwarzenbek im Kreis Herzogtum Lauenburg. Erfahrungen mit dem Leben in einer Kleinstadt haben sie also reichlich. “Während andere Halbstarke von der Elbe sich ihre Straßenpunkattitüde direkt in den Nietengürtel ritzen konnten, irrten die drei Jungs von Montreal noch im vorstädtischen Bermudadreieck zwischen Sportverein, Mofa-Gang und Schultheater umher”, heißt es auf ihrer Internetseite. Und weiter: “Zum Glück entdeckten die Nordlichter schnell die Musik als einzig akzeptable Freizeitbeschäftigung und ihr Ticket raus aus dem Elend zwischen Wodka-Sprite, Kunstlederjacken und Autoscooter-Pop.“ 2005 erschien das Debütalbum “Alles auf Schwarz”. Es folgten mehr als 700 Konzerte in 18 Ländern, darunter Auftritte mit der Bloodhound Gang, Madsen, Slime und Ignite. Tourneen führten sie unter anderem nach Estland und Russland; auf einer Projektreise von “Viva con Agua” spielte die Band 2016 zwei Konzerte in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba.
Ebenfalls dabei sind Abramowicz. Fragt man die Bandmitglieder nach ihren musikalischen Beweggründen sind sie um eine schnelle Antwort nicht verlegen. Bei Konzerten der Band sollte jedem Anwesenden eine möglichst ausgelassene Zeit ermöglicht werden. Und was gibt es schöneres, als wenn (noch) fremde Menschen die Songs schon so weit verinnerlicht haben, dass sie vor der Bühne lauthals mitsingen? Das klingt ehrlich und unkompliziert und genau das ist es auch. Die musikalische Essenz der fünf Hamburger liegt in den Ursprüngen des Rock der amerikanischen Arbeiterklasse. Indierock und teils melancholische sowie Elemente des Punkrock runden den Sound ab und geben dem Publikum Grund genug, euphorisch die Gliedmaßen zappeln zu lassen.
Dafür, dass auch der „Lokalkolorid“ nicht zu kurz kommt, konnte das Orga-Team das Harener Quintett Wilderlife sowie die beiden Meppener Bands Alarming Jesus und Against Randy gewinnen, die dem Publikum sicherlich ebenfalls richtig einheizen dürften. Den Opener-Slot hat übrigens LAUF!! mit ihrem Gutelaune-Punk bekommen!
Limitierte Tickets sind für 15 Euro ab Donnerstag, 22.07.2021 unter www.jam-meppen.de/picknickfestival, im JAM und bei TIM erhältlich. Unterstützt wird die Veranstaltung von der OLB-Stiftung, ELA-Container und der Emsländischen Landschaft.
Wichtig: Zutritt nur für Personen, die GEIMPFT, GETESTET oder GENESEN im Sinne der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes Niedersachsen sind! Bitte aktuelle Infos unter www.jam-meppen.de beachten. Alle Infos zum Ablauf der Veranstaltung sind unter www.jam-meppen.de einzusehen. Es gelten gesonderte AGB, die ebenfalls unter www.jam-meppen.de zu finden sind.