CORONA: JAM ÖFFNET MIT AUFLAGEN

Das JAM öff­net am Don­ners­tag, 28. Mai, wie­der sei­ne Türen. Nach der neu­en Coro­na-Ver­ord­nung dür­fen offe­ne, grup­pen­be­zo­ge­ne und gemein­we­sen­ori­en­tier­te Ange­bo­te der Kin­der- und Jugend­hil­fe für bis zu zehn Per­so­nen ein­schließ­lich der Auf­sichts­per­so­nen wie­der statt­fin­den. Die­se Chan­ce nut­zen die JAM-Mit­ar­bei­te­rIn­nen und haben ein Hygie­ne­kon­zept für die Ein­rich­tung aus­ge­ar­bei­tet. So bekom­men acht Jugend­li­chen gleich­zei­tig die Mög­lich­keit, den offe­nen Treff zu besu­chen.  Um das  JAM betre­ten zu kön­nen, muss aller­dings zunächst geklin­gelt wer­den. Durch eine von außen sicht­ba­re Kapa­zi­täts­an­zei­ge sol­len War­te­schlan­gen vor dem Gebäu­de ver­mie­den wer­den. Nach­dem die Besu­cher auf die Ver­hal­tens­re­geln auf­merk­sam gemacht wur­den, kön­nen sie dann die ver­schie­de­ne Frei­zeit­mög­lich­kei­ten im Innen- und Außen­be­reich nut­zen, wie bei­spiel­wei­se Bil­lard, Kicker oder Play­sta­di­on. Die Mate­ria­len wer­den von den Mit­ar­bei­te­rIn­nen aus­ge­hän­digt und nach Benut­zung des­in­fi­ziert. Die wich­tigs­te Regel ist aller­dings, dass die Jugend­li­chen dau­er­haft den Abstand von 1,5 Meter einhalten.

SPIELPLÄTZE ÖFFNEN UNTER AUFLAGEN

Das Land Nie­der­sach­sen hat am 5. Mai eine neue Ver­ord­nung zum Schutz vor Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na-Virus erlas­sen. Betrof­fen sind davon unter ande­rem Spiel­plät­ze und Sport­an­la­gen. Die neu­en Rege­lun­gen tre­ten ab heu­te, 6. Mai, in Kraft. Doch was ist nun erlaubt und was nicht?

Spiel­plät­ze: Die neue Ver­ord­nung des Lan­des Nie­der­sach­sen erlaubt es Kin­dern bis zum 12. Lebens­jahr unter Auf­sicht einer voll­jäh­ri­gen Per­son Spiel­plät­ze im Frei­en zu besu­chen und zu benut­zen. Dabei soll jede Per­son wäh­rend des Auf­ent­halts auf dem Spiel­platz einen Abstand von min­des­tens 1,5 Metern zu jeder ande­ren Per­son, die nicht zum eige­nen Haus­stand gehört, einhalten.

Frei­sport­an­la­gen und Sport­hal­len: Nach der Ver­ord­nung des Lan­des dür­fen auch Sport­an­la­gen im Frei­en genutzt wer­den. Vor­aus­set­zung ist aber, dass der Sport kon­takt­los aus­ge­übt wird. Daher hat jede Per­son stän­dig einen Abstand von min­des­tens 2 Metern zu ande­ren Per­so­nen ein­zu­hal­ten. Gerä­te­räu­me und ande­re Räu­me, in denen Sport­ma­te­ria­len gela­gert wer­den, dür­fen nur unter Ein­hal­tung die­ses Abstan­des betre­ten und genutzt wer­den. Umklei­de­räu­men und Duschen sind wei­ter­hin gesperrt. Auch die Sport­hal­len sind grund­sätz­lich wei­ter­hin gesperrt. Hier gibt es ledig­lich Aus­nah­men für Spit­zen­sport­ler. Die Meppe­ner Sport­ver­ei­ne wur­den bereits heu­te unmit­tel­bar nach Ein­gang der neu­en Ver­ord­nung von der Stadt Meppen ent­spre­chend informiert.

Bolz­plät­ze: Eine Beson­der­heit stel­len die Bolz­plät­ze im Stadt­ge­biet dar. Bolz­plät­ze wer­den in ers­ter Linie zum Fuß­ball­spie­len – also einer kon­takt­in­ten­si­ven Sport­art – genutzt. Da die vor­ge­ge­be­nen Lan­des­re­ge­lun­gen, ins­be­son­de­re der ein­zu­hal­ten­de Abstand von 2 Metern, nicht ein­ge­hal­ten und kon­trol­liert wer­den kann, blei­ben die Bolz­plät­ze vor­erst wei­ter­hin geschlossen.

Ska­ter­an­la­ge: Die Ska­ter­an­la­ge am Bus­bahn­hof Nagels­hof wird auf­grund der Ver­ord­nung des Lan­des wie­der frei­ge­ge­ben. Auch hier ist der gel­ten­de Min­dest­ab­stand von 2 Metern einzuhalten.

Fit­ness­par­cours Ester­feld: Der Fit­ness­par­cours an der Ver­se­ner Str. fällt unter die öffent­li­chen Sport­an­la­gen im Frei­en und kann somit ab sofort wie­der genutzt wer­den. Doch auch hier gilt: Der Min­dest­ab­stand von 2 Metern ist ein­zu­hal­ten. Des Wei­te­ren sind die gel­ten­den Kon­takt­be­schrän­kun­gen zu wahren.

An allen Stand­or­ten wer­den ent­spre­chen­de Hin­weis­schil­der auf­ge­stellt, die auf die zu beach­ten­den Rege­lun­gen hin­wei­sen. Bereits vor Inkraft­tre­ten der Ver­ord­nung haben die Stadt Meppen zahl­rei­che Anru­fe rund um die Benut­zung der Spiel­plät­ze und Sport­an­la­gen erreicht. Wer wei­te­re Fra­gen hat oder unsi­cher ist, wel­che Regeln genau zu beach­ten sind, kann sich ger­ne mit den Kol­le­gen aus dem JAM (Kars­ten Stre­eck, Tel. 05931/153–431 und San­dra Thien, Tel. 05931/153–435) in Ver­bin­dung setzen.